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Erntevertrag

 

I. Präambel

Die Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH bietet Menschen mit Assistenzbedarf die Möglichkeit, auf Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes, u.a. im Arbeitsbereich der Gärtnerei ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern. Unsere Arbeit im Werkstattbereich der Gärtnerei folgt einem ganzheitlichen Konzept, in dem Landwirtschaft, Sozialarbeit und Naturschutz in einer engen wechselseitigen Beziehung stehen, so dass jeder dieser Bereiche immer auch Aspekte der jeweils anderen berührt.

In unserer Gemeinschaft arbeiten derzeit über 30 Menschen in den Bereichen Holzwerkstatt, Gärtnerei, Hauswirtschaft und Weberei. Als anerkannter Demeter-Betrieb arbeiten wir nach Richtlinien, die auf das landwirtschaftliche Prinzip Rudolf Steiners im Jahr 1924 zurückgehen. Grundgedanke ist die Erhaltung einer Kreislaufwirtschaft: Der Landwirt hält nur so viel Vieh, wie er mit seinem Land ernähren kann. Der Mist der Tiere wird kompostiert und als natürlicher, hochwertiger Dünger ausgebracht und bereitet so die Grundlage für ertragreichen Ackerbau, welcher beste Lebensmittel frei von umweltschädigenden Stoffen liefert. Auf diese Art bilden Grünland, Ackerbau und Viehzucht einen wertschöpfenden Kreislauf zwischen Pflanze, Boden, Mensch und Tier.

Auf Grundlage des Gedankens der Solidarischen Landwirtschaft beteiligen sich eine Anzahl von Menschen („SoLaWi Gemeinschaft der Gärtnerei Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH“) an den Produktionskosten der (Jahres-) Ernte, welche für die „SoLaWi Gemeinschaft der Gärtnerei Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH" erzeugt wird - im Folgenden „Ernteanteil SoLaWi“ genannt.

 

II. Vertragsgrundlagen

Gegenstand der Vereinbarung sind ausschließlich Inhalte dieses Vertrages sowie die Ernte-Übersicht.

 

III. Gegenstand des Anteils; Zahlungsbedingungen

1. Erzeugnisse

In einem Wirtschaftsjahr wird die Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH die in der Ernte-Übersicht geplanten Erzeugnisse produzieren. Die Erntezeiten der Kulturen können von den Angaben in der Ernteübersicht variieren. Der Erzeuger wird während der Vertragslaufzeit einen Teil der im gesamten Betrieb produzierten Ware abgeben (Ernteanteil SoLaWi). Die SoLaWist*innen beteiligen sich an den Kosten der Produktion und erhalten einen entsprechenden „Ernteanteil SoLaWi“. Die Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH baut viele verschiedene Gemüse, Kräuter, sowie Kartoffeln und Obst für die SoLaWi an. Gerne versuchen wir auch Neues - solange es unser Boden und die Witterung zulassen. Je nach Saison und Witterung enthalten die Kisten dann eine bunte Mischung aus Salaten, Kräutern, Obst, Gemüse, Kartoffeln und weiteren gärtnerischen Erzeugnissen mit durchschnittlich 2,5-4 kg. Es besteht kein Anspruch auf eine zugesagte Liefermenge.

2. Kosten

Die monatlichen Kosten für einen Ernteanteil betragen 90,- € incl. 7% MwSt. Im Vertragsjahr werden 48 Ausgaben von Ernteanteilen angestrebt.

3. Zahlungsbedingungen

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird der Wert der Anteil(e) per Lastschrift eingezogen. Dazu bedarf es einer SEPA-Einzugsermächtigung.

 

IV. Lieferung & Logistik

1. Übergabe Depot

Die Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH wird den Ernteanteil dadurch übergeben, dass dieser wöchentlich in den dafür vorgesehenen Räumen auf dem Breedenhof (Kastorfer Str. 4, 23847 Bliestorf) zur Abholung bereitgestellt wird. Falls Ausgaben des SoLaWi-Anteils auf Grund von Ernteengpässen oder Feiertagen entfallen, werden die SoLaWist*innen frühzeitig darüber informiert.

Die Abholung erfolgt regulär Mittwoch 13 - 19 Uhr.

Die Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH behält sich Änderungen der Abholtage, z.B. durch Feiertage oder interne Umstrukturierungen, vor. Im Falle einer Änderung werden die SoLaWist*innen frühzeitig benachrichtigt.

2. Aufteilung der Erzeugnisse

Die Erzeugnisse zur Ausgabe werden überwiegend lose in Kisten im Übergaberaum bereitgestellt. Vor Ort sind Informationen über die aktuelle anteilige Zusammenstellung der Erzeugnisse hinterlegt. Im Vorfeld werden die SoLaWist*innen per E-Mail über die aktuellen Erzeugnisse des Ernteanteils informiert. Die Aufteilung der Erzeugnisse wird selbständig durch die SoLaWist*innen vorgenommen.

Die SoLaWist*innen sind berechtigt, ihren jeweiligen Anteil durch einen Dritten abholen zu lassen. Nicht gewünschte Bestandteile können in die frei verfügbare Tauschkiste gelegt werden, sowie dort liegende Erzeugnisse entnommen werden.

Verpackungsmaterial sollte weitgehend selbst mitgebracht werden.

3. Kommunikation

Kurzfristige Änderungen bezüglich der Abholungen, aber auch Ankündigungen z.B. zu SoLaWi-Treffen, werden durch den der Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH geführten E-Mail-Verteiler und Aushänge im Depot kommuniziert.

SoLaWi-Ansprechpartner*innen: Andreas Feiler und Arabella Feiler, gaertnerei@stecknitz-werkgemeinschaft.de Tel. 04501 / 1784

 

V. Ernterisiko

Umfang und die Qualität der Ernte hängen von verschiedenen Faktoren (z.B. Witterung) ab. Der Erzeuger geht davon aus, eine qualitativ hochwertige und möglichst umfangreiche Produktion zu gewährleisten. Das Ernterisiko, d.h. das Risiko, dass eine Ernte ganz oder teilweise ausfällt, minderwertig ist etc. tragen die SoLaWist*innen mit. Eine Rückerstattung des Beitrages ist bei Missernten nicht möglich.

 

VI. Laufzeit; Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt. Das Ernte Jahr beginnt regulär am 1.5. des jeweiligen Jahres und endet zum 30.4. des Folgejahres. Bei einem verspäteten Einstieg ins Erntejahr, ist der Erntebeitrag anteilig für die Folgemonate bis zum Ende des Erntejahrs fällig. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Verlängert sich nach Ablauf die Laufzeit des Vertrages, so kann die Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH den Preis des Ernteanteiles anpassen. Der/Die Vertragspartner*in wird über die Preisanpassung per E-Mail informiert. In diesem Fall hat der/die Vertragspartner*in das Recht zur außerordentlichen Sonderkündigung des Vertrages, wenn die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail erfolgt, hierauf ist in der E-Mail hinzuweisen.

 

VII. Ernteanteile

Ich möchte die ausgewählte Anzahl von Ernteanteilen der Gärtnerei der Stecknitz-Werkgemeinschaft gGmbH mit folgendem Inhalt beziehen: Gemüse, Kräuter, Obst, Kartoffeln und weiteren gärtnerischen Erzeugnissen.

 

VIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.